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   LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23   

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LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23 (https://dejure.org/2023,26900)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.09.2023 - 4 Sa 383/23 (https://dejure.org/2023,26900)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. September 2023 - 4 Sa 383/23 (https://dejure.org/2023,26900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 77 Absatz 3 BetrVG: § 615 Satz 3 BGB
    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • IWW

    § 64 Absatz 1, Absatz 2 lit. b) ArbGG, §§ ... 64 Absatz 6, 66 Absatz 1 Satz 1 ArbGG, § 519 ZPO, § 64 Absatz 6 Satz 1 ArbGG, § 256 Absatz 1 ZPO, § 611 Absatz 1 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 615 Satz 3 BGB, § 615 BGB, § 619 BGB, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 611a Absatz 2 BGB, § 524 Absatz 1 Satz 1 ZPO, § 524 Absatz 2 Satz 2 ZPO, § 533 ZPO, § 529 ZPO, § 533 Nr. 2 ZPO, §§ 64 Absatz 6 ArbGG, 91, 92 Absatz 2 Nr. 1 ZPO, § 72 Absatz 2 ArbGG, § 72 Absatz 2 Nr. 2 ArbGG, § 72 Absatz 2 Nr. 1 ArbGG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 3 ; BGB § 615 S. 3
    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77 Abs. 3 ; BGB § 615 S. 3
    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
    Nach § 64 Absatz 6 Satz 1 ArbGG in Verbindung mit § 256 Absatz 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird (BAG vom 07.02.2019, 6 AZR 84/18; BAG vom 27.8.2014, 4 AZR 518/12).

    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (BAG vom 07.02.2019, 6 AZR 84/18; BAG vom 27.8.2014, 4 AZR 518/12) .

    Ein solches Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG vom 07.02.2019, 6 AZR 84/18; BAG vom 27.8.2014, 4 AZR 518/12).

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
    Nach § 64 Absatz 6 Satz 1 ArbGG in Verbindung mit § 256 Absatz 1 ZPO kann Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis durch richterliche Entscheidung alsbald festgestellt wird (BAG vom 07.02.2019, 6 AZR 84/18; BAG vom 27.8.2014, 4 AZR 518/12).

    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (BAG vom 07.02.2019, 6 AZR 84/18; BAG vom 27.8.2014, 4 AZR 518/12) .

    Ein solches Feststellungsinteresse ist nur dann gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG vom 07.02.2019, 6 AZR 84/18; BAG vom 27.8.2014, 4 AZR 518/12).

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    Auszug aus LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
    Im Gegensatz zur Verjährung reicht für die Annahme der Verwirkung der Zeitablauf allein nicht aus (BAG vom 21.4.16, 2 AZR 609/15).

    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG vom 21.4.16, 2 AZR 609/15; BAG vom 24.05.2006, 7 AZR 201/05).

    Ein Recht darf nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit, es in Anspruch zu nehmen, längere Zeit verstrichen ist - Zeitmoment - und besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzutreten - Umstandsmoment -, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG vom 21.4.16, 2 AZR 609/15).

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

    Auszug aus LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG vom 21.4.16, 2 AZR 609/15; BAG vom 24.05.2006, 7 AZR 201/05).

    Das Umstandsmoment fehlt regelmäßig, wenn der Schuldner den Anspruch nicht kennt (BAG vom 24.5.06, 7 AZR 201/05) oder der Verpflichtete davon ausgehen muss, der Berechtigte kenne den ihm zustehenden Anspruch nicht.

  • BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 18/13

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
    Ebenso können aus der Vollzugspraxis Rückschlüsse auf den Regelungsinhalt der Betriebsvereinbarung gezogen werden (BAG vom 18.11.2014, 1 ABR 18/13).

    Aus der Vollzugspraxis können - wie dargelegt - Rückschlüsse auf den Regelungsinhalt der Betriebsvereinbarung gezogen werden (BAG vom 18.11.2014, 1 ABR 18/13; BAG vom 21.01.2003, 1 ABR 5/02).

  • ArbG Köln, 27.05.2022 - 1 Ca 6871/21
    Auszug aus LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
    I) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.05.2022 - 1 Ca 6871/21 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt zuletzt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln zu Aktenzeichen 1 Ca 6871/21 vom 27.05.2022.

  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
    Dabei wird nicht übersehen, dass ein negatives Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers darstellt und eine Verrechnung mit sonstigen Vergütungsansprüchen möglich ist, wenn allein der Arbeitnehmer darüber entscheiden kann, ob und in welchem Umfang das negative Guthaben entsteht (BAG vom 13.12.2000, 5 AZR 334/99).
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Auszug aus LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
    Wegen dieser Dokumentationsfunktion darf der Arbeitgeber nicht ohne Befugnis korrigierend in ein Arbeitszeitkonto eingreifen (BAG vom 21.03.2012, 5 AZR 676/11).
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

    Auszug aus LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
    Mit dem Betriebsrisiko werden Leistungsstörungen umschrieben, bei denen die Arbeitsleistung des arbeitsfähigen und arbeitswilligen Arbeitnehmers aus im Betrieb liegenden Gründen unterbleibt (BAG vom 30.01.1991, 1 AZR 338/90; BAG vom 23.06.1994, 6 AZR 853/93; BAG vom 23.09.2015, 5 AZR 146/14).
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
    Zwar ist die Regelung des § 615 BGB grundsätzlich abdingbar (BAG vom 10.01.2007, 5 AZR 84/06).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13

    Sittenwidrige Vergütung für Schulbusfahrer und Begleitperson?

  • BAG, 30.05.1963 - 5 AZR 282/62

    Betriebsrisiko bei Anordnung eines behördlichen Verbots

  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01

    Arbeitsvergütung - Arbeitszeitkonto

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 853/93

    Betriebsrisiko - Stillegung eines privaten Schlachthofs

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZN 146/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 890/98

    Verwirkung des Klagerechts bei Kündigung nach dem Einigungsvertrag

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 342/95

    Befristung nach dem HRG

  • BAG, 25.09.2012 - 1 AZN 1622/12

    Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage

  • LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11

    Überstunden, Arbeitszeitkonto; Vergütungserwartung

  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06

    Verwirkung

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02

    Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten

  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 62/08

    Versetzung - Tätigkeit einer Hausdame

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 100/17

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

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